Das AG München hat eine Entscheidung der etwas skurileren Sorte entschieden. Es ging um die Frage, ob ein Student (!) von seiner Vermieterin (!!) die gezahlte Miete komplett zurückverlangen kann, weil es sich bei dem Badezimmerspiegel um einen venezianischen Spiegel handelt, hinter dem sich eine Kammer mit Pornoheften versteckt (!!!).
Das Amtsgericht entschied ja. Die alte Dame habe den Studenten arglistig verschwiegen, dass es sich bei dem Badezimmerspiegel nicht um einen gewöhnlichen Spiegel handele.
Ob nun die alte Dame selbst sich in dem Kämmerchen aufhielt oder jemand anderes den Studenten beim Duschen zusah, ist allerdings ungeklärt.
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Ein Kommentar
WYSIWYG ? ;-)