Wäre heute der erste April hätte ich über diesen Aprilscherz herzhaft gelacht. Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Baubeginn der Waldschlösschenbrücke untersagt. Der Grund: die Fledermaus Kleine Hufeisennase.
Sie ist eine bedrohte Tierart und damit besonders schützenswert. Da sie besonders häufig im Dresdener Elbtal anzutreffen ist, würde durch den Bau der Waldschlösschenbrücke ihr Lebensraum zerstört.
Damit schafft eine Fledermaus was die Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht hin immer abgelehnt hatten: Die Einstellung des durch Volksbegehren beschlossenen Brückenbaus. Es wird erwartet, dass der neue Rechtsstreit etwa 2-3 Jahre dauern wird.
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4 Kommentare
Zum Einen stimmt die Überschrift nicht. Das Volksbegehren hat zwar stattgefunden, jedoch waren die Konsequenzen des Brückenbaus nicht vollständig bekannt. Von daher müsste die Situation jetzt durch ein neues Begehren neu bewertet werden.
Zum Anderen ist auch die Sache mit der bedrohten Fledermaus- und Vogelart schon längst bekannt (Der Spiegel 29/2007, S. 128).
Im Übrigen: Wenn sich die CDU nicht stur gegen alle Alternativlösungen sperren würde, wäre gar kein Rechtsstreit nötig. Eine Mehrheit der Dresdner lehnt den Bau doch mittlerweile in seiner ursprünglichen Form ab.
So hat doch jede Gegend ihre geschützte Art. Der Grex Grex (Wachtelkönig) ist in Vorarlberg gefürchtet und hat dort zur Trassenverlegung einer Autobahn (oder war es eine Schnellstraße ?) geführt.
Wie wäre wohl die Abstimmung ausgefallen, wenn die Fragestellung etwa so geklungen hätte_
“(Kreuzchen hier) Ich befürworte die Waldschlösschenbrücke und somit die Aberkennung des Weltkulturerbes. Ebenfalls ist mir bewußt, daß durch den Bau dieser Brücke der Lebensraum einer vom Aussterben bedrohten Fledermausart zerstört wird.”
Eben, sag ich doch.