Das Bundesverfassungsgericht hat um 11 Uhr verkündet, dass der Einsatz deutscher Tornados in Afghanistan mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die im Rahmen der NATO zur Verfügung gestellten Tornados sind nicht außerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen von der Bundesregierung abgestellt worden.
Das Urteil kann auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts abgerufen werden.
Social Sharing
Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Dann verbreiten Sie Ihn doch über Facebook und Twitter…
An dieser Stelle würden wir Ihnen gerne weitere Inhalte zeigen - dazu ist aber Ihre Einwilligung nötig, da Ihre IP-Adresse an externe Dienste wie Facebook und Twitter übermittelt wird. Lesen Sie dazu zunächst die Datenschutzerklärung. Wenn Sie die Dienste wünschen, klicken Sie bitte hier

