Was lange währt, wird endlich gut: Seit heute kann man u.a. im deutschen iTunes Store DRM-freie Musik (dort iTunes Plus genannt) erwerben. Ältere Stücke lassen sich für einen geringen Obulus (30 Cent/Lied) aufwerten (auch qualitativ). Danach kann mit dem Lieder tatsächlich verfahren werden wie man gerne möchte. So denkt man zumindest, denn wenn man genauer hinsieht entdeckt man ein paar Merkwürdigkeiten, wie zum Beispiel in den Nutzungsbedingungen:
(xii) iTunes Plus Produkte enthalten keine technischen Sicherheitsvorkehrungen, die Ihre Verwendung dieser Produkte beschränken. Die Nutzungsbedingungen (iii) – (vi) gelten nicht für iTunes Plus Produkte. Sie dürfen iTunes Plus Produkte in angemessenem Umfang zu persönlichen, nicht-gewerblichen Zwecken kopieren und speichern.
Damit bestätigt Apple, dass die Beschränkungen für DRM-Songs (iii) bis (vi) für iTunes Plus nicht gelten. Aber der letzte Satz deutet auf eingeschränkte Lizenz hin. Diese findet sich in entsprechender Form in der US-Fassung der Bedingungen. Dort mag sie ihren Sinn haben, in Deutschland ist sie angesichts des § 53 UrhG überflüssig bzw sogar unanwendbar, da § 53 UrhG nicht abbedungen werden kann.
Aber eine weitere Merkwürdigkeit offenbart sich nur dem kundigen Blick: Die Lieder sind weiterhin personalisiert. Sie enthalten Namen und iTunes-Kennung des Käufers. Damit lassen sich die Songs weiterhin eindeutig zuordnen. Die Einträge lassen sich (da es ID-Tags sind) einfach entfernen, welche Auswirkungen das auf bestimmte iTunes-Funktionen hat, ist allerdings unklar.
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