Verordnung soll Abgabepflicht elektronischer Medien genauer regeln

heise berichtet heute, dass die Bundesregierung schon vergangene Woche einen Entwurf für die Pflichtabgabeverordnung für elektronische Medien an die DNB vorgestellt hat. Darin scheint vor allem zunächst der Vorgang der Abgabe solcher Inhalte geregelt zu sein. Sie müssen als Archiv gepackt per FTP an die Deutsche Nationalbibliothek übertragen werden.

Keinen Fortschritt scheint es aber an der eigentlichen Baustelle zu geben. Der Verstoß gegen die Abgabe von elektronischen Publikationen ist Bußgeld bewährt seit der Änderung des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek vor einem Jahr. Mangels finanzieller und persönlicher Ausstattung hatte die DNB bislang auf Ordnungswidrigkeitsverfahren verzichtet. Daran scheint sich, wenn man zwischen den Zeilen des heise-ARtikels richtig ließt nichts ändern, da die Abgrenzung der ablieferungspflichtigen Medien weiterhin viel zu unscharf ist.

Aber allen Anschein nach sollen künftig sämtliche öffentlichen Blogs und sogar Wikis und Foren archiviert werden. Das grenzt die Zahl der Onlinemedien ungemein ein.


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