“Oh!? Sie verklagen mich also, wenn ich etwas falsch mache?”

Diesen oder ähnlich lautende Sprüche bekommt man von Anästhesieschwestern bis hinzu Chefärzten zu hören, wenn man ihnen offenbart, dass man Jurist ist. Meist gefolgt von einem leicht nervösen Lachen. Gerade beim medizinischen Personal ist das Misstrauen gegenüber Juristen anscheinend sehr weit verbreitet. Warum eigentlich? Im Augenblick jedoch kein Grund zu klagen.


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3 Kommentare

  1. Erstellt am 28. April 2007 um 09:06 | Permanent-Link

    Ich teile dann immer mit, daß ich Strafverteidiger sei und mich auf Medizinstrafrecht spezialisiert hätte (“Ich hol Sie da schon wieder raus!”) Dann geht’s wieder. ;-)

  2. Erstellt am 30. April 2007 um 16:49 | Permanent-Link

    Wieso, Ärzte etc. schließen doch einen Dienstleistungsvertrag und haben von daher nichts zu befürchten (zumindest in DE)? Wissen die das denn nicht? :D

  3. Erstellt am 2. Mai 2007 um 14:51 | Permanent-Link

    Na, mal im Ernst ;-), das wird wohl daran liegen, dass den Ärzten wegen der Sachnähe sehr bewusst ist, dass es weit mehr Haftungsfälle gibt als bekannt werden. Leider geht die ärztliche Haftung immer noch an ein Tabu, denn wer zugibt am Tisch einen Fehler gemacht zu haben (was ja menschlich wäre), hat es wirklich nicht leicht – bei den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen. Leider leiden unter dieser Tabuisierung eines ganz normalen und leider unvermeidlichen Geschehens am Ende die in ihrer körperlichen Unversehrtheit geschädigten Patienten. Hut ab vor den Ärzten, die offen zu Behandlungsfehlern stehen.

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