Übers Ziel hinaus geschossen: Schönfelder 12 Monatsabo unwirksam?

Mit der aktuellen 131. Nachlieferung des Schönfelders wird alles anders. Nicht nur, dass es nun eine gebundene Ausgabe geben wird, führt Beck das 12 Monatsabo ein. Mit anderen Worten: Wer sich einen neuen Schönfelder zulegt hat die Wahl: Für 38,- gibt es das Standardwerk ohne Nachlieferungen. Wer die Nachlieferungen mitordert, bekommt den Schönfelder für 32,- muss jedoch in den folgenden 12 Monate die anfallenden (und immer teurer werdenden) Nachlieferungen kaufen. Nach Ablauf der 12 Monate (und min. 50 weiteren Euro für Beck) kann man die Fortsetzungslieferung kündigen.

Da stellt sich doch die Frage… wie war das mit den essentialia negotii? 3-4 Nachlieferungen innerhalb von 12 Monaten ist ziemlich unbestimmt und zu welchem Preis sollen die Fortsetzungslieferungen abgenommen werden?


Social Sharing
Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Dann verbreiten Sie Ihn doch über Facebook und Twitter…

An dieser Stelle würden wir Ihnen gerne weitere Inhalte zeigen - dazu ist aber Ihre Einwilligung nötig, da Ihre IP-Adresse an externe Dienste wie Facebook und Twitter übermittelt wird. Lesen Sie dazu zunächst die Datenschutzerklärung. Wenn Sie die Dienste wünschen, klicken Sie bitte hier

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Artikel und getagged , , . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL.

7 Kommentare

  1. Erstellt am 24. April 2007 um 04:20 | Permanent-Link

    Der Beck-Verlag darf ohnehin alles. Und wenn er mal nicht alles darf, dann fügt er einfach mit der nächsten Ergänzungslieferung eine “lex beck” ein: § 1 Der Beck-Verlag darf alles. § 2 Verträge, die der Beck-Verlag schließt, sind immer wirksam.

    Warum führt man eigentlich nicht ein, dass der Beck-Verlag die Aufgaben des BGBl übernimmt? Fürs BGBl muss man schließlich auch zahlen, kriegt seine Gesetze aber noch nichtmal konsolidiert. Tatsächlich in Kraft sind sie doch ohnehin erst, wenn sie im Schönfelder / Sartorius angekommen sind.

  2. Erstellt am 24. April 2007 um 08:02 | Permanent-Link

    Also ich warte bis jetzt auf einen kleinen Mini-Handheld, der alle Gesetze die man braucht, speichert. Also eine Art E-Book für Gesetze, so dass auch die Nachlieferungseinsortierei wegfällt. Natürlich müsste man die Gesetz-Updates kaufen, aber da würde ich dann auf findige EDVler setzten, die sich aktuellen Gesetze von http://www.gesetze-im-internet.de holen.

    Ich kann nur hoffen das nicht der Beck verlag den Handheld herausgibt.

    Grüße

  3. Slartibartfast
    Erstellt am 24. April 2007 um 09:01 | Permanent-Link

    Das ist das Problem mit Monopolstellungen. Ich frage mich sowieso wieso damals keiner eingegriffen hat, als Beck Nomos gekauft hat. Ich denke aber das Problem ist in der juristischen Community strukturell bedingt.

  4. Erstellt am 24. April 2007 um 09:33 | Permanent-Link

    Die Loseblattsammlung habe ich schon längst ebenso storniert wie Schönfelder auf CD. Das gesamte deutsche Recht steht im Netz, wozu also noch unnützes Geld ausgeben?

  5. Thomas
    Erstellt am 24. April 2007 um 12:11 | Permanent-Link

    Weil es eben doch einen Unterschied macht, ob man auf einen Monitor starrt oder das Ganze vom Papier lesen kann. Letztere Alternative empfinde ich als die angenehmere.
    Gegen die Monopolstellung des Beck Verlags und das Abkassieren bei den Ergänzungslieferungen müsste aber in der Tat etwas unternommen werden. Nur wie?

  6. Erstellt am 24. April 2007 um 12:40 | Permanent-Link

    Als Anwalt kann man sich ja noch behelfen, aber gerade Studenten und Referendare, die im Examen nur auf die Beck-Sammlungen zurückgreifen können/dürfen, ist es natürlich ein starkes Ding.

    Die Idee mit der Handheld Gesetzessammlung ging mir auch schon durch den Kopf. Meine Nachforschungen vor ein paar Jahren ergaben allerdings, dass entsprechende Produkte (Warum auch immer) wieder eingestellt worden sind.

    Aber vielleicht ist die Zeit reif für eine “freie Gesetzessammlung”?

  7. Erstellt am 24. April 2007 um 16:29 | Permanent-Link

    … vom Papier lesen als die angenehmere Alternative – gar keine Frage. Aber in der Praxis bedarf es m.E. oft keiner längeren Paragrafenlektüre, sondern eher eines kurzen Blicks auf den Wortlaut – und wenn doch, sind die Texte per copy & paste schnell übertragen, ordentlich zusammengestellt + ausgedruckt.

Ihr Kommentar

Ihre E-Mail wird niemals veröffentlicht oder verteilt.

Du kannst diese HTML Tags und Attribute verwenden: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>