Aus dem Kreise der Bundesregierung und des Bundesjustizministeriums wurde bekannt, dass man überlegt, nach einer erfolgreichen EU-Präsidentschaft Deutschlands mit einem neuen Verfassungsentwurf auch weiterhin europäischer Vorreiter sein zu wollen. Sollte der in wenigen Tagen vorgestellte neue Verfassungskompromiss umgesetzt werden, will die Bundesregierung ein Gesetz in den Bundestag und den Bundesrat einbringen, wonach u.a. die dann überflüssig werdenden Art. 1-18 GG aus dem Grundgesetz gestrichen werden.
Auch die Verweise auf die Weimarer Reichsverfassung sollen dann entfallen.
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3 Kommentare
Klasse! :) Vor allem Art. 20 kann eigentlich gestrichen werden. Auch ohne EU-Verfassung. Hätte man schon lange machen können.
Zum Glück gibt es Zeiten, wo man solchen Gedanken mal nachgehen kann :)
April April ?!! Aber wieso denn eigentlich nicht …
Die EU Verfassung gehört weg , ja einfach weg , weil sie ein Total unüberlegtes Papier ist , von Leihen zusammengeschustert , Hoffentlich macht der BGH ein Strich durch das ganze .
Schaden vom Deutschen Volk wendet ….