Das Amtsgericht Meschede hat ein Verfahren gegen einen “Raubkopierer” gegen Geldauflage von 2300,- eingestellt berichtet heise. Bemerkenswert ist daran die Begründung für die Einstellung (nach § 153a StPO): Einerseits würden auf den Beschuldigten noch erhebliche Schadensersatzforderungen zu kommen, andererseits sei das Unrechtsbewusstsein beim Thema Raubkopien in der Bevölkerung nicht besonders groß, denn “wenn man wahllos eine Durchsuchung machen würde, würde man vermutlich bei jedem Zweiten eine gebrannte CD finden”.
Tja. Hoffentlich weiß der Richter auch, dass es sogar legal gebrannte CDs in Deutschland gibt und das mit Sicherheit bei jedem Zweiten.