Dieser Auffassung scheint zumindest die Bundesregierung zu sein. Wer Sex mit zwangsprostituierten Frauen und Minderjährigen hat, soll sich künftig strafbar machen. Zum Schutze der Frauen und Minderjährigen. Wer also schnell mal ins Bordell springt muss sich neben Personalausweis und ggf. Arbeitsgenehmigung erstmal blaue Flecken und ähnliches zeigen lassen um auszuschließen, dass die Beischlafwillige dazu gezwungen wurde.
Da das Gesetz aus den Federn der Dämlichkeiten Ministerinnen von der Leyen und Zypries stammt, scheint es kaum verwunderlich, dass das Vorhaben bislang ziemlich weltfremd zu sein scheint. Die Begründung für diese “Verschärfung” ist übrigens, dass das rot-grüne Prostitutionsgesetz nicht viel bewirkt hat. Das es vielleicht daran liegt, dass solche Gesetze nur schwer durchsetzbar sind, scheint in dem Berliner Regierungskäfig keiner mitzubekommen.
Abzuwarten bleibt welche Vorsatzform der Täter bei Begehung der Tat haben muss und welchen Strafrahmen ihn erwartet.
(Quelle: spiegel)
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