BGH hält “online-Durchsuchungen” derzeit für illegal

Die taz berichtete gestern, dass der Ermittlungsrichter des BGH “online Durchsuchungen” für rechtswidrig hält, da sie einen schwerwiegenden Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung darstellt. Ein solcher Grundrechtseingriff könne nicht ohne Gesetzesgrundlage durchgeführt werden.

Das erklärt, warum in der letzten Zeit die Innenminister und -politiker nach schärferen Gesetzen in diesem Bereich rufen. Was sie bei ihren Versuchen aus einem Rechtsstaat einen Überwacherstaat zu machen aber beachten sollten: Auch ein entsprechendes Gesetz könnte gegen Grundrechte verstoßen. Das wird in Karlsruhe allerdings ein paar Meter weiter entschieden.


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