Die Bundesjustizministerin wehrt sich gegen die Vorschläge einen neuen Killerspielverbot ins StGB aufzunehmen. Ihrer Auffassung nach existiert keine Strafbarkeitslücke. Killerspiele könnten auch nach derzeitigem Gesetzesstand verboten werden. Dabei beruft sie sich auf § 131 StGB. Dieser stellt das u.a Verbreiten gewaltverherrlichender Schriften unter Strafe.
Schlaue fragen sich jetzt vielleicht, Computerspiele sind doch keine Schriften. Aber einerseits ist ein Computerspiel auch nur ein geschriebener Code. Sollte jemand damit Probleme haben verweist das Gesetz aber auf § 11 Abs. 3 StGB. Danach werden auch Datenspeicher und andere Darstellungen erfasst. Stellt sich also nur noch die Frage, ob all die Killerspiele grausame Gewalt verherrlichen. Die Diskussion rund um die Killerspiele ist also bei weitem noch nicht beendet.
Social Sharing
Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Dann verbreiten Sie Ihn doch über Facebook und Twitter…
An dieser Stelle würden wir Ihnen gerne weitere Inhalte zeigen - dazu ist aber Ihre Einwilligung nötig, da Ihre IP-Adresse an externe Dienste wie Facebook und Twitter übermittelt wird. Lesen Sie dazu zunächst die Datenschutzerklärung. Wenn Sie die Dienste wünschen, klicken Sie bitte hier


Ein Kommentar
der Gesetzgeber sollte sich vielleicht eher mal überlegen ob er statt dem harmlosen Counterstrike nicht Schützenvereine und soziale Ausgrenzung verbieten lässt…