Zypries: Killerspiele können schon verboten werden

Die Bundesjustizministerin wehrt sich gegen die Vorschläge einen neuen Killerspielverbot ins StGB aufzunehmen. Ihrer Auffassung nach existiert keine Strafbarkeitslücke. Killerspiele könnten auch nach derzeitigem Gesetzesstand verboten werden. Dabei beruft sie sich auf § 131 StGB. Dieser stellt das u.a Verbreiten gewaltverherrlichender Schriften unter Strafe.

Schlaue fragen sich jetzt vielleicht, Computerspiele sind doch keine Schriften. Aber einerseits ist ein Computerspiel auch nur ein geschriebener Code. Sollte jemand damit Probleme haben verweist das Gesetz aber auf § 11 Abs. 3 StGB. Danach werden auch Datenspeicher und andere Darstellungen erfasst. Stellt sich also nur noch die Frage, ob all die Killerspiele grausame Gewalt verherrlichen. Die Diskussion rund um die Killerspiele ist also bei weitem noch nicht beendet.


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Ein Kommentar

  1. bambi
    Erstellt am 11. Dezember 2006 um 12:13 | Permanent-Link

    der Gesetzgeber sollte sich vielleicht eher mal überlegen ob er statt dem harmlosen Counterstrike nicht Schützenvereine und soziale Ausgrenzung verbieten lässt…

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