Dieser Auffassung scheint Günther Krings zu sein. Er ist CDU-Berichterstatter des Ausschusses zum “zweiten Korb” der Urheberrechtsreform. Dort hat er nun gefordert, dass die im Rahmen der Verbindungsprotokollierung nach § 110 TKG und der Telekommunikationsüberwachungsverordnung gewonnen Daten auch zur Aufklärung von “Copyright-Verletzungen” verwendet werden sollen.
Dies stieß bei den Mitgliedern des Ausschusses anderer Parteien teilweise auf heftigen Widerstand. So merkte der Vertreter der Grünen Jerzey Montag zu Recht an, dass die Urheberrechtsverletzung damit zu einer schweren Straftat würde. Denn nur solche umfasst derzeit der § 100a StPO, auf Grund derer die Verbindungsdaten von den Strafverfolgungsbehörden verwertet werden dürfen.
Wenn man sich mal in Erinnerung ruft, dass bis vor Kurzem noch die Einführung einer Bagatellklausel denkbar war, dann ist dies eine radikale Kursänderung.
Aber dem Herrn CDU-Berichterstatter sollte man vielleicht raten weniger amerikanische Krimiserien zu schauen bzw. weniger dem Plärren der Lobbyisten zuzuhören. Dann würde er vielleicht auch sachlich verstehen, was sich hinter seinen markigen (und falschen) Begriffen der “Raubkopierer” und “Copyright-Verletzung” in Wirklichkeit verbirgt.
(gefunden bei heise)
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Ein Kommentar
Es wird bald sein wie in einigen anderen “zivilisierten” Ländern:
Man wird für das 49 € Computerspiel, dass man einem Freund kopiert und dabei erwischt wird, härter bestraft werden, als für Körperverletzungsdelikte und andere Straftatbestände aus dem StGB.
Ein Trackback
[...] Link gefunden bei: Compyblog: Internet wichtiges Kommunikationsmittel Medien-Gerecht: “Raubkopieren” ist eine schwere Straftat? [...]