Günter Grass hat der FAZ eine einstweilige Unterlassungserklärung zukommen lassen. Grund dafür sind die in der FAZ veröffentlichten Briefe an den ehemaligen Wirtschaftsminister Karl Schiller über dessen NS-Vergangenheit. Grass macht damit eine Kehrtwende, nachdem er die FAZ nutzte um exklusiv über seine eigene NS-Vergangenheit zu berichten. Das genau diese Zeitung jetzt aufzeigt, wie scheinheilig Grass selbst in der Vergangenheit war, will der ehm. SS-Soldat und Nobelpreisträger nun mit der rechtlichen Keule des Urheberrechts totschlagen.
Allerdings ist es durchaus zweifelhaft, ob hier Urheberrechtsschutz greift. Die FAZ macht geltend, dass ein übergeordentes öffentliches Interesse an den Briefen besteht. Außerdem seien die Briefe nicht an Schiller privat sondern an seine Dienstanschrift gegangen. Die Briefe schlummerten daher auch seit Jahren im Bundesarchiv Koblenz, wo sie ein Politikwissenschaftler für seine Dissertation ausgrub. Bleibt die Frage, ob Günter Grass der Verwertung zustimmen musste oder nicht. Auch wenn die Briefe urheberrechtlichen Schutz genießen, sollte Grass vielleicht mal einen Blick in § 50 UrhG schauen. Und dass seine SS-Vergangenheit Tagesereignis ist, kann wohl kaum bestritten werden, oder wird sein Buch nicht auf der Buchmesse angepriesen?


2 Trackbacks
[...] Eigentlich hatte ich diesen Artikel Grasses Urheberrecht nennen wollen, aber dieser Titel ist mir schon von mediengerecht weggeschnappt. Was ist also passiert? Gehen wir einigermaßen chronologisch vor: [...]
[...] Karl Schiller aus den Jahren 1969 und 1970 das Urheberrecht für sich in Anspruch nahm und erfolgreich gegen eine Veröffentlichung klagte. Ich werde die Mail hier natürlich nicht im Stück veröffentlichen, sondern mir das Beste heraus [...]