Spreeblick hat eine unbürokratische und nicht juristische Zusammenfassung der urheberrechtlichen Probleme beim Bloggen erstellt. An sich eine gute Sache für viele Blogger, auch wenn es juristisch oft zu kurz gegriffen ist. Juristische “Gefahr” droht nicht nur von Seiten des Urheberrecht (sofern es sich überhaupt um Werke handelt) sondern auch bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Über die Impressumspflicht, schweigt sich der Artikel ebenfalls aus.
Interessieren würde mich, wie sich Lawrence Lessig, Professor in Stanford und Begründer der CreativeCommons, in diesem Zusammenhang sieht:
“Creative Commons ist eine von Netzaktivisten und Anwälten gegründete Initiative”.
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