Der Spiegel berichtet, dass die NPD plant eine wöchentliche Nachrichtensendung über YouTube zu verbreiten. Von der Aufmachung hat die Sendung starke Ähnlichkeiten mit der Tagesschau. Die ARD lässt prüfen, ob es sich dabei um eine Verletzung möglicher Urheber oder Markenrechte handelt. Ob der Aufbau eines Fernsehstudios, Schriftbilder und Farbgebungen urheberrechtlichen Schutz genießen können, kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Die ARD hielt sich daher bislang ziemlich bedeckt.
Anders sieht es jedoch auf Seiten von YouTube aus. Neben einem möglichen Imageschaden könnte ein klarer Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vorliegen in denen es heißt:
“In connection with User Submissions, you further agree that you will not: [...]submit material that is unlawful, obscene, defamatory, libelous, threatening, pornographic, harassing, hateful, racially or ethnically offensive, or encourages conduct that would be considered a criminal offense, give rise to civil liability, violate any law, or is otherwise inappropriate.”
Aber YouTube hat sich bislang nicht großartig durch strikte Sanktionierung von Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen hervorgehoben. Es wäre vielleicht mal an der Zeit.
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Ein Kommentar
naja, gegen die ganzen npd-werbespots die man bei tube anschauen kann hat youtube auch noch nie was gemacht… ich glaube kaum dass die da irgendwas zenstieren werden.