Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 6. September erstmalig ein Urteil auf Grundlage der GNU Public Licence (GPL) verkündet. In dem Verfahren ging es um eine Verletzung der GPL durch einen Netzwerkherstellers.
Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass die Lizenzbestimmungen der GPL als allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen sind. Diese seien im vorliegenden Fall auch nicht unwirksam. Insbesondere sei die GPL keine Umgehung der Regelungen des § 31 UrhG.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil ist auf der Homepage der Kanzlei JBB nachzulesen.
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