Regierungsentwurf zur Computerkriminalität

Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Strafrechts beschlossen. Die Änderung ist nach Auffassung der Regierung nötig, um die Computerkriminalität einzudämmen. Mit der aktuellen Gesetzeslage ist eine Strafbarkeit von Hackern und “Phishern” oft nicht zu begründen. Dies soll sich nun ändern.

Neu eingefügt werden soll § 202b StGB, der das unbefugte Abfangen von Daten mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren sanktioniert. Auch die Vorbereitung zum Abfangen und Ausspähen von Daten soll künftig mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden können.

Bleibt die Frage, der tatsächlichen Durchsetzbarkeit solcher Sanktionen in der vernetzten Welt. Der Regierungsentwurf ist hier abrufbar.


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